Zu Anträgen heißt es in der DFG-VK-Satzung:
„Alle Gliederungen des Verbandes sowie Einzelmitglieder, wenn dies mindestens zehn weitere Mitglieder unterstützen, sind berechtigt satzungsändernde und ordentliche Anträge an den Bundeskongress zu stellen. Ordentliche Anträge müssen sowie Rechenschaftsberichte des BSK und der Finanzbericht sollen vier Wochen vor Beginn des Bundeskongresses in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.“
Satzungsändernde Anträge müssen daher bis zum 25. Juli 2024 bei uns eingehen, damit wir sie rechtzeitig mit der Einladung verschicken können – bitte mailt sie mit dem Betreff „BuKo-Antrag“ an buko2024@dfg-vk.de sowie verwaltung@dfg-vk.de (falls es euch nicht möglich ist den Antrag als E-Mail zu schicken ist auch eine postalische Einreichung an die Bundesgeschäftsstelle in Stuttgart möglich). Für ordentliche Anträge ist die „Deadline“ der 6. September 2024. Bitte mailt auch diese Anträge mit dem Betreff „BuKo-Antrag“ an buko2024@dfg-vk.de sowie verwaltung@dfg-vk.de oder lasst sie uns postalisch zukommen. Für Antrags-Einreichungen gilt jeweils das Datum des Eingangs der Anträge bei uns.